Australien Nugget 1/4 Unze 1987 / 1988

1.026,99 

Enthält 0% MwSt.-frei nach §25c UStG
zzgl. Versand

Nugget 1/4 Unze Golden Eagle 1987 und 1988
Australien Nugget Goldmünzen mit der Abbildung des Goldfundes von 1931. Jeder Fund bekam einen Namen, dieser hieß „Golden Eagle“. Beliebte Anlagemünze aus Feingold 999.9, Feingewicht: 7,775 g, Lieferung eingeschweisst oder gekapselt, unterschiedliche Jahrgänge vorhanden, Lieferung nach Verfügbarkeit

Zur Zeit leider ausverkauft


Australien Nugget 1/4 Unze Goldmünze Golden Eagle 1987 – 1989

Die australischen Goldmünzen Nugget 1/4 Unze Golden Eagle wurden zum Gedenken an den Goldfund im Jahr 1931 geprägt. Dieser gigantische Goldklumpen wog stolze 35,5 Kilo und bekam den Namen „Golden Eagle“.

Die Perth Mint hat die größten Funde bestimmten Münzserien gewidmet, so stehen auf den australischen Nuggets unterschiedliche Namen und Jahreszahlen um an die damaligen Funde der Goldwäscher zu erinnern.

Avers:
Portrait Queen Elisabeth II, Nennwert 25 DOLLARS, Umschrift: ELIZABETH II AUSTRALIA
Revers:
Die Abbildung des Goldfundes (Nugget) darunter Schriftzug: GOLDEN EAGLE 1931. Umschrift: THE AUSTRALIAN NUGGET, 1/4 OZ. FINE GOLD 1987 (Prägejahr)

Australien Nugget 1/4 Unze Goldmünze
Herkunftsland: Australien
Prägejahre: 1987 / 1988 / 1989
Nennwert: 25 Dollars
Münzgewicht:  1/4 oz , 1/4 Unze (7,78 Gramm)
Feingehalt: 999.9‰
Nennwert: 25 Dollar
Durchmesser: 20,10 mm

Nugget 1/4 Unze Golden Eagle 25 Dollars  Goldmünze „Golden Eagle 1931“
Seit 1987 gibt es die Prägung als Gold- Anlagemünze in den Unzen-Stückelungen: 1/20, 1/10, 1/4, 1/2 und 1 Feinunze

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Für nicht von der NES hergestellte Produkte des Sekundärverkaufs besteht kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da sie für Echtheitskontrollen ggf. geöffnet werden müssen. Rotflecken können materialtypisch sein und sind kein Reklamationsgrund. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt. Jahrgänge oder Prägestätten können abweichen. Fotografien zeigen ggf. nicht die Originalgröße oder Originalfarbe.