Differenzbesteuerung für die Anlagemetalle Silber Platin Palladium
Normalerweise wird der Metallwert von Anlagemetallen wie Silber, Platin oder Palladium für den Käufer mit 19% Umsatzsteuer belegt. Nur das Anlagegold ist hiervon frei.
Es gibt aber Ausnahmen die trotzdem einen kostengünstigen Kauf ermöglichen. -Differenzbesteuerte Anlagemetalle-
Was bedeutet Differenzbesteuerung eigentlich genau?
Besteuert wird mit 19% Umsatzsteuer nur die Differenz zwischen dem Einkaufskurs des Händlers und seinem Verkaufskurs. Sie betrifft nur besondere Anlagemetalle wie Silber, Palladium, Platin, (Rhodium) die in Anlageform vorliegen und der Form nicht veränderbar sind.
Die Differenzbesteuerung ist im § 25 a des Umsatzsteuergesetzes geregelt und muss vom Händler durch Ankaufs- und Verkaufsbelege für den Fiskus nachweisbar sein.
Beispiel:
Der Händler kauft eine Platinmünze zum Kurse von 391.- Euro netto von einem Kunden an.
Der Verkaufskurs, den er erzielen möchte beträgt 415.- Euro. Die Differenz beträgt hier also 24.- Euro.
Diese Differenz muss beim erneuten Verkauf dem Steuersatz von 19 % unterworfen werden und nicht der gesamte Edelmetallwert, der ja bereits beim Erstverkauf vom Staat vereinnahmt wurde.
Der Steueraufschlag beim erneuten Verkauf beträgt in diesem Falle also nur 4,56 Euro statt
415.- Euro + 19% = 78,85 Euro der Kunde spart hier also 74,29 Euro.
Dies gilt nur für Anlageedelmetalle, die gewerblicht angekauft wurden, nicht verändert werden und unverändert wieder verkauft werden.