Differenzbesteuerung beim Kauf von Anlagemetallen

Differenzbesteuerung für die Anlagemetalle Silber Platin Palladium

Normalerweise wird der Metallwert von Anlagemetallen wie Silber, Platin oder Palladium für den Käufer mit 19% Umsatzsteuer belegt. Nur das Anlagegold ist hiervon frei.

Es gibt aber Ausnahmen die trotzdem einen kostengünstigen Kauf ermöglichen. -Differenzbesteuerte  Anlagemetalle-

Was bedeutet Differenzbesteuerung eigentlich genau?

Besteuert wird mit 19% Umsatzsteuer nur die Differenz zwischen dem Einkaufskurs des Händlers und  seinem Verkaufskurs. Sie betrifft nur besondere Anlagemetalle wie Silber, Palladium, Platin, (Rhodium) die in Anlageform vorliegen und der Form nicht veränderbar sind.

Die Differenzbesteuerung ist im § 25 a des Umsatzsteuergesetzes geregelt und muss vom Händler durch Ankaufs- und Verkaufsbelege für den Fiskus nachweisbar sein.

 

Beispiel:

Differenzbesteuerung USA-Platin-Muenze-1oz
USA-Platin-Muenze-1oz

Der Händler kauft eine Platinmünze zum Kurse von 391.- Euro netto von einem Kunden an.

Der Verkaufskurs, den er erzielen möchte beträgt 415.- Euro. Die Differenz beträgt hier also 24.- Euro.

Diese Differenz muss beim erneuten Verkauf dem Steuersatz von 19 % unterworfen werden und nicht der gesamte Edelmetallwert, der ja bereits beim Erstverkauf vom Staat vereinnahmt wurde.

Der Steueraufschlag beim erneuten Verkauf beträgt in diesem Falle also nur 4,56 Euro  statt

415.- Euro + 19% = 78,85 Euro  der Kunde spart hier also 74,29 Euro.

Dies gilt nur für Anlageedelmetalle, die gewerblicht angekauft wurden, nicht verändert werden und unverändert wieder verkauft werden.