Produktspezifische Lieferung von Edelmetallbarren:
- Gelieferte Barren dürfen von unterschiedlichen Herstellern stammen.
- Gelieferte Barren müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für Anlagemetalle erfüllen.
- Gelieferte Barren müssen gleichwertige Produkteigenschaften hinsichtlich Materialauswahl und Feingewicht besitzen.
- Barrenerzeuger kann nicht ausgewählt werden.
- Gelieferte Barren müssen keine Seriennummern aufweisen, wenn der Hersteller für die Barren keine Seriennummern vorsieht, prägt oder liefert.
- Gelieferte Barren müssen keine Original-Blisterung oder sonstige Original-Umhüllung aufweisen.
- Gelieferte Barren sind auf Echtheit , Feingehalt und Gewicht geprüft.
- Gelieferte Barren werden nach Überprüfung neu eingeschweisst, wenn Original Verpackung zur technischen Prüfung beschädigt werden muss.
- Wurden Barren mit fortlaufenden Seriennummern geprägt, dürfen gelieferte Barren vom Shop-Bild abweichende Seriennummern tragen.
- Gelieferte Barren hatten einen oder mehrere Vorbesitzer
- Werden in der Bestellvorlage Bersonderheiten angeboten, wie z.B. “historische”,”gegossene” oder besonders gefertigte oder verpackte Stücke, weisen
gelieferte Barren diese Eigenschaften auf.
Erläuterung : Produktspezifische Lieferung