Aureus Magnus V Dukat Gold Concordia 1961

1.656,57 

Enthält 0% MwSt.-frei nach §25c UStG
zzgl. Versand

Aureus Magnus V Dukat Concordia 1961
Großer Goldener, Feingehalt 980‰, Feingehalt 17,25 Gramm, Anlagegold Spiegelglanz

Nicht vorrätig


Aureus Magnus V Dukat Gold Concordia 1961

Die Aureus Magnus V Dukat Concordia 1961 gehören zu der 3. Ausgabe der Aureus Magnus. Dieser „Große Goldene“ zeigt die Göttin Concordia. Sie war in der römischen Mythologie die Göttin der Eintracht, Harmonie und des Zusammenhalts.

Ihr Name leitet sich von dem lateinischen Wort „concordia“ ab, das übersetzt „Eintracht“ oder „Harmonie“ bedeutet. Sie wurde oft als freundliche und sanfte Göttin dargestellt, die Harmonie und das Einvernehmen zwischen Menschen förderte. Insgesamt galt sie als positive und wohlwollende Göttin, die das soziale Gleichgewicht und die Einheit unterstützte.

Motivseite:
Mittig die Göttin Concordia auf den Knien, rechts und links von ihr sind kleine Kinder abgebildet. Umschrift: CONCORDIA SALUS – 1961 – GERMANIAE

Auf der Rückseite sieht man wie bei allen Aureus Magnus Goldmünzen ein 6armiges Blumenkreuz. Im Zentrum steht der Nennwert oder das Gewichtsmaß. V DUCAT. Das Maß wird je Dukat zu 3,45 Gramm Feingold gemessen. 5 x 1 Dukat ergeben im Feingewicht 17,25 Gramm Gold. Die Dukatenanzahl wird in römischen Ziffern dargestellt. Umschrift: PRO PROSPERITATE MUNDI – AUREUS MAGNUS. Übersetzt bedeutet das: „Die Tugend der Ahnen stirbt nicht / Großer Goldener“ (Aureus Magnus)

Münzdaten:
Nennwert: V Ducat / 5 Dukat
Prägezeit: 1958-1964 / 3. Emission
Münzgewicht: 17,5g
Feingehalt: 980‰
Feingewicht: 17,255g
Durchmesser: 32mm
Erhaltung: PP Polierte Platte

Aureus Magnus V Ducat Gold Concordia 1961

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Für nicht von der NES hergestellte Produkte des Sekundärverkaufs besteht kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da sie für Echtheitskontrollen ggf. geöffnet werden müssen. Rotflecken können materialtypisch sein und sind kein Reklamationsgrund. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt. Jahrgänge oder Prägestätten können abweichen. Fotografien zeigen ggf. nicht die Originalgröße oder Originalfarbe.