Australien 2010 Lunar II Year of the Tiger 1 oz Gold

4.165,18 

Enthält 0% MwSt.-frei nach §25c UStG
zzgl. Versand
Lieferzeit: Sofort lieferbar

Lunar II Tiger 1 Unze Goldmünze, 9999‰ Feingold, 100 AUS Dollar
Auflage limitiert auf 30.000 gesuchte Anlagemünze –  Year of the Tiger, Tierkreiszeichen des chinesischen Kalenders, Lieferung in Originalkapsel.

Vorrätig, lieferbar in 2 – 4 Arbeitstagen


Australien 2010 Lunar II Year of the Tiger 1 oz Gold

Die Lunar II Tiger 1 Unze Goldmünze zählt zu den gesuchten Sammlermünzen, obwohl sie eine Anlagemünze ist. Die Auflage liegt bei nur 30.000, das macht sie zu einer gesuchten Sammlermünze. Die Motive wechseln jährlich, je nach Tierkreiszeichen des aktuellen Jahres. Je nach Tier werden dem Jahr die Eigenschaften des Tieres zugeschrieben. Nach 12 Jahren wiederholt sich der Kreis. Es gab schon die Lunar I Serie. Da sich die Münzen großer Beliebtheit erfreuten, hat die Perth Mint eine zweite Serie ausgegeben. Die Lunar II, aus der diese Goldmünze stammt

Münzdaten:
Herkunftsland: Australien
Prägestätte: Perth Mint
Nennwert 100 AUS Dollars
Prägejahr: 2010
Feingehalt: 9999‰
Feingewicht: 1 Unze / 1 oz / 31,1g
Serie: Lunar II
Erhaltung: Stempelglanz
Auflage: 30.000

Diese Goldmünze ist also sowohl eine gesuchte Sammlermünze, als auch eine hervorragende Anlagemöglichkeit. Sie ist weltweit handelsfähig. Die in der Qualität 9999 geprägte Goldmünze ist eine gesuchte Sammlermünze und recht selten erhältlich, da sie aufgrund ihrer Beliebtheit bei Sammlern und Anlegern zumeist sofort nach der Ausgabe ausverkauft ist.

Australien 2010 Lunar II Year of the Tiger 1 Unze Gold
Lieferung in Kapsel

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Für nicht von der NES hergestellte Produkte des Sekundärverkaufs besteht kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da sie für Echtheitskontrollen ggf. geöffnet werden müssen. Rotflecken können materialtypisch sein und sind kein Reklamationsgrund. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt. Jahrgänge oder Prägestätten können abweichen. Fotografien zeigen ggf. nicht die Originalgröße oder Originalfarbe.