England 1990 Gold Proof Half-Sovereign

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England 1990 Gold Proof Half-Sovereign
limitiertes Set, nur 10.000 Auflage mit Zertifikat im Originaletui, Goldmünze Polierte Platte, Half Pound Gedenkmünze der Royal Mint

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England 1990 Gold Proof Half-Sovereign mit Zertifikat im Originaletui

Das limitierte Set:  The 1990 Gold Proof Half-Sovereign enthält eine Goldmünze in höchster Prägequalität. (Polierte Platte). Diese Goldmünze ist als Gedenkmünze ausgegeben worden. Dennoch ist sie als offizielles Zahlungsmittel in England zugelassen.

Der frühere Half-Sovereign wurde seit 1544 ausgegeben. Zusammen mit dem Full Sovereign wurde die Prägung im Jahr 1604 eingestellt. Diese Ausgabe ist zu Ehren des half Sovereign in limitierter Auflage erschienen. Es gibt von dieser Goldmünze in Polierter Platte mit Zertifikat nur 10.000 Stück weltweit.  

Das Münzbild der Rückseite des Half Sovereign ist Georg der Drachentöter. Das Motiv wurde von Benedetto Pistrucci entworfen. Der heilige Georg auf dem Pferd mit Dreizack im Kampf gegen den Drachen. Die Vorderseite der Half Pound Sovereign zeigt die Queen Elisabeth II. Dieses Motiv entwarf der Münzgestalter Raphael Maklouf.

Bei dieser Sonderedition des half-Pound Sovereign handelt es sich um eine Sammlermünze. Feingehalt 916.7‰  (22 Carat), das Feingewicht liegt bei 3,661 Gramm. Da diese Münze in der Form in limitierter Auflage vorliegt hat sie das Potential mit der Zeit im Wert zu steigen. Man erwirbt mit ihr nicht nur eine Anlagemünze aus Gold, sondern auch eine echte Sammlerrarität.

Münzdetails der Half Pound Sovereign:
Herkunftsland: England
Nennwert: Half Pound, 1/2 Pound
Münzgewicht: 3,994 g
Feingehalt: 916‰
Feingewicht: 3,661 g
Durchmesser: 19,3 mm
Erhaltung: Polierte Platte (Gold Proof) in Originalkapsel mit Zertifikat in OVP Etui mit Samt
Auflage: 10.000 Stück

The 1990 Gold Proof Half-Sovereign

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Für nicht von der NES hergestellte Produkte des Sekundärverkaufs besteht kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da sie für Echtheitskontrollen ggf. geöffnet werden müssen. Rotflecken können materialtypisch sein und sind kein Reklamationsgrund. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt. Jahrgänge oder Prägestätten können abweichen. Fotografien zeigen ggf. nicht die Originalgröße oder Originalfarbe.