England 1/2 Pound Sovereign Edward VII Goldmünze 1902-1910

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Half Pound Sovereign Edward VII 1902-1910
Beliebte Sammler- und Anlagemünze aus Großbritannien, 1/2 Pound England Goldmünze, Lieferung erfolgt eingeschweisst, Feingewicht: 3,66g, Münzgewicht: 3,99g, Feingehalt 916‰.

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Beschreibung

England 1/2 Pound Sovereign Edward VII Goldmünze 1902-1910

Die Half Pound Sovereign Edward VII 1902-1910 zählt zu den bekanntesten Goldmünzen Großbritanniens. Die Sovereigns gibt es als One Pound und Half Pound Münzen. Es sind weltweit beliebte Anlagemünzen.

Damals wurde auf der Kopfseite der Goldmünze der aktuell regierende König im Portrait abgebildet. In der Zeit von 1902 bis 1910 war es Edward VII. Er war der Sohn der Königin Victoria. Die Rückseite zeigt den Drachentöter. Den Heiligen George auf einem galoppierenden Pferd im Drachenkampf.

Geschichte des ½ Pound Sovereigns
1817 lösten die Sovereign Goldmünzen des britischen Empires die alten Gold Guinees ab. Sie hatten weltweit eine hohe Auflage, denn das britische Empire hatte über den gesamten Globus Kolonien. Es war eine Weltmacht. Durch großflächige Handelstätigkeit wurden die englischen Goldmünzen in großer Stückzahl in den Umlauf gebracht. Auch heute noch erfreuen sich diese Münzen grosser Beliebtheit, werden aber zur Geldanlage verwendet. Die sehr gut erhaltene Stücke werden auch gern gesammelt.

Münzangaben:
Herkunftsland: England
Nennwert: ½ Pfund / ½ Pound / Half Pound
Münzgewicht: 3,994g
Feingehalt: 916‰
Feingewicht: 3,66g
Durchmesser: 19,3mm

Half Pound Sovereign Edward VII 1902-1910
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Hinweis

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Es besteht für nicht von der NES hergestellte Fremdprodukte kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da Versiegelungen, Verschweißungen, Verpackungen für Echtheitskontrollen geöffnet werden müssen. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt, diverse Jahrgänge oder Prägestätten. Die Fotografien geben nicht die Originalgröße wieder, die Farbe kann von den Originalfarben abweichen.