England Half Pound Sovereign Elisabeth II Goldmünze

364,81 

Enthält 0% MwSt.-frei nach §25c UStG
zzgl. Versand

England England 1/2 Pound Sovereign Queen Elisabeth
Beliebte Anlagemünze, Feingehalt 916‰, Goldmünze Groß Britannien

Nicht vorrätig


England Half Pound Sovereign Elisabeth II Goldmünze

Die Goldmünzen Half Pound Sovereign Elisabeth waren früher offizielles Zahlungsmittel in England. 1817 löste dieser Nennwert den Gold Guinees ab. Die Sovereigns zählen zu den bekanntesten Goldmünzen Englands. Sie wurden als Umlaufmünzen in hoher Auflage weltweit eingesetzt.

Der Sovereign wird in England heutzutage natürlich nicht mehr für den Zahlungsverkehr eingesetzt. Die englische Goldmünze ist zu einer weltweit beliebten  Sammler-, Anlage- oder Investmentmünze geworden. Das britische Empire war durch seine Kolonien eine Weltmacht. Durch rege Handelstätigkeit brachten sie ihre Währung die Sovereign Goldmünzen in großer Stückzahl in den Umlauf.

Heute werden offizielle Nachprägungen dieser Münzen zur Geldanlage verwendet. Die älteren Stücke werden bei gutem Zustand gern gesammelt. Sovereign Goldmünzen gibt es  in der Ausgabeform der One Pound und Half Pound Goldmünze.

Münzdetails der Half Pound Sovereign:
Herkunftsland: England
Nennwert: Half Pound, 1/2 Pound
Münzgewicht: 3,994 g
Feingehalt: 916‰
Feingewicht: 3,661 g
Durchmesser: 19,3 mm

England Half Pound Sovereign Elisabeth II Goldmünze

Es sind unterschiedliche Jahrgänge verfügbar, Lieferung nach Verfügbarkeit, die Anlagemünze wird nicht nach expliziten Jahrgangswünschen verkauft.

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Für nicht von der NES hergestellte Produkte des Sekundärverkaufs besteht kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da sie für Echtheitskontrollen ggf. geöffnet werden müssen. Rotflecken können materialtypisch sein und sind kein Reklamationsgrund. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt. Jahrgänge oder Prägestätten können abweichen. Fotografien zeigen ggf. nicht die Originalgröße oder Originalfarbe.